DGUV V3
Prüfung von Schutzmaßnahmen – ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
Nach DGUV V3 §5 Absatz 1 sind Prüffristen so zu bemessen, dass Mängel mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig erkannt werden.
Richtwerte können aus der DGUV V3 und der Betriebssicherheitsverordnung, §3 Gefährdungsbeurteilung entnommen werden.
DGUV V3 Anhang1 Tabelle 1B: Wiederholungsprüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
Anlage / Betriebsmittel | Prüffrist Richt- und Maximal-Werte | Art der Prüfung | Prüfer |
– Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (soweit benutzt)- Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen mit Steckvorrichtungen- Anschlussleitungen mit Stecker- bewegliche Leitungen mit Stecker und Festanschluss | Richtwert 6 Monate auf Baustellen 3 Monate. Wird bei der Prüfung eine Fehlerquote <2% erreicht, kann die Prüffrist verlängert werden.Max.werte: auf Baustellen, Fertigungs- und Werkstätten ein Jahrin Büros oder unter ähnl. Bedingungen zwei Jahre. | auf ordnungs- gemäßen Zustand | Elektrofachkraft, bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte auch elektrotechnisch unterwiesene Person |
hier finden Sie alle Prüffristen
Allgemeine Anmerkungen:
- Die Prüfungen müssen durch befähigte Personen durchgeführt werden.
Nach Betriebssicherheitsverordnung §2 Absatz 7:Befähigte Personen im Sinne dieser Verordnung ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügt. - Nach der Erstprüfung sind elektrische Betriebsmittel wiederkehrend zu prüfen.
Was gehört zur Prüfung?
Prüfen umfasst alle Maßnahmen, mit denen festgestellt wird, ob sich das gesamte elektrische Betriebsmittel in einem normgerechten Zustand befindet.
- Besichtigen
- Erproben
- Messen
- Funktionsprüfung
Die Besichtigung umfasst:
- Schäden am Gehäuse,
- äußere Mängel der Anschlussleitungen,
- Mängel an Biegeschutz und Zugentlastung der Anschlussleitungen,
- Anzeichen von Überlastung und unsachgemäßen Gebrauch,
- unzulässige Eingriffe und Änderungen,
- ordnungsgemäßer Zustand der Abdeckungen,
- sicherheitsbeeinträchtigende Verschmutzung und Korrosion,
- Vorhandensein erforderlicher Luftfilter,
- freie Kühlöffnungen,
- einwandfrei Lesbarkeit von Aufschriften, die der Sicherheit dienen.
Die Messung umfasst:
- die Durchgängigkeit bzw. der Widerstand der Schutzleiter
- den Nachweis des Isolationswiderstandes, bei geschlossenen Schaltern und der Schutzklasse entsprechend
- die Messung des Ersatzableitstroms auch bei guten Isolationswiderstandswerten
- wenn Isolationswiderstand nicht bzw. nicht sicher gemessen werden kann, dann
– Messung des Schutzleiter- oder Differenzstroms
– Messung des Berührungsstroms - die Überprüfung der Grenzwerte bei Schutzkleinspannung
Die Funktionsprüfung umfasst:
Bestimmungsgemäße Gebrauchsmöglichkeit feststellen.